Durch die Zusammenarbeit mit einzelnen Teilnehmern, Institutionen und/oder Gruppen (nachfolgend „Teilnehmer“ genannt) zur Bereitstellung von Studien im Ausland, Immersionsprogrammen, Unterrichten in China und/oder China-Seminaren (nachfolgend „Programm“ genannt) kann das Chinese Language Institute, LLC (nachfolgend „ CLI) verpflichtet sich, alle mit dem Programm verbundenen Verpflichtungen zu erfüllen, wie in der CLI Website, relevanter Programmablauf und/oder Materialien, die dem Teilnehmer vor der Abreise zur Verfügung gestellt werden.

Durch die Anmeldung CLI und den zugehörigen Programmen erklärt sich der Teilnehmer mit den folgenden Geschäftsbedingungen einverstanden:

  1. Einschreibung und Programmdauer
    1. Einschreibung in CLI ist konkurrenzfähig. CLI behält sich das Recht vor, einen Bewerber aus beliebigem Grund abzulehnen. CLI akzeptiert Bewerber auf der Grundlage einer sorgfältigen Prüfung der Bewerbung und der Belege. CLI diskriminiert nicht aufgrund von Rasse, Geschlecht, Geschlechtsidentität, sexueller Orientierung, Religion, politischen Ansichten, Alter, Familienstand, nationaler und ethnischer Herkunft oder Behinderung.
    2. Das Auslandssemester (Semester, Wintersemester und/oder Sommersemester), das Immersionsprogrammsemester und/oder das China-Seminarsemester beginnen und enden wie im Abschnitt „Termine und Programmgebühren“ des CLI Website (www.studycli.org) und/oder wie in der CLI- bereitgestellter Reiseplan und/oder Materialien vor der Abreise.
  2. Einhaltung von Gesetzen und Verhaltensstandards
    1. Der Teilnehmer ist verpflichtet, die Gesetze und Vorschriften der Volksrepublik China zu beachten und einzuhalten sowie die chinesische Moral und Bräuche zu respektieren.
    2. CLI und/oder das gastgebende Institut haben das Recht, angemessene Verhaltensstandards durchzusetzen und können die Teilnahme des Teilnehmers am Programm jederzeit beenden, wenn diese Standards nicht eingehalten werden oder wenn Handlungen oder Verhaltensweisen vorliegen, die CLI und/oder das Gastinstitut hält es für unvereinbar mit den Interessen, der Harmonie, dem Komfort und/oder dem Wohlergehen anderer Studenten, des Personals und/oder den Gesetzen und Vorschriften der Volksrepublik China.
    3. CLI behauptet, unter mehreren expliziten und impliziten Verhaltensrichtlinien, eine strikte Null-Toleranz-Politik in Bezug auf den Gebrauch und/oder Besitz illegaler Substanzen. Der Gebrauch und/oder Besitz illegaler Substanzen kann zum Ausschluss aus dem Programm ohne Rückerstattung sowie zu einer möglichen strafrechtlichen Verfolgung im Gastland führen.
  3. Akademische Universitätscredits und Zeugnisse
    1. CLI ist ein offizieller Partner der Guangxi Normal University (GXNU) in Guilin, China, und wickelt gegebenenfalls alle akademischen Universitätscredits über die GXNU ab.
    2. CLI stellt, falls zutreffend, nach bestem Wissen und Gewissen Belege für die Anrechnung von Studienleistungen bereit, garantiert jedoch keine Anrechnung von Studienleistungen. Die Anrechnung von Studienleistungen an die Heimatinstitution des Teilnehmers liegt letztendlich in der Verantwortung des Teilnehmers, und die Anerkennung von Studienleistungen durch die Heimatinstitution liegt im alleinigen Ermessen der Heimatinstitution.
    3. Akademische Zeugnisse werden, falls zutreffend, nach erfolgreichem Abschluss des Programms ausgestellt. Zusätzliche Zeugnisse können auf schriftlichen Antrag ausgestellt werden an CLI nach Teilnehmer. CLI behält sich das Recht vor, Abschriftenanfragen von Teilnehmern mit ausstehenden finanziellen Verpflichtungen abzulehnen CLI.
  4. Beendigung der Teilnahme, Stornierung, Rücktritt und Rückerstattung
    1. CLI und/oder das gastgebende Institut behält sich das Recht vor, das Programm aufgrund unzureichender Teilnehmerzahl abzusagen und den Programmstart auf einen anderen Zeitpunkt zu verschieben.
    2. Im Falle einer Stornierung des Programms durch CLI vor Programmbeginn werden 100 % der Programmgebühr und der Programmkaution zurückerstattet.
    3. Im Falle einer Stornierung des Programms durch den Teilnehmer vor Beginn des Programms hat der Teilnehmer Anspruch auf eine vollständige oder teilweise Rückerstattung wie unten angegeben (sofern nicht anders schriftlich vereinbart) CLI und der Mutterinstitution des Teilnehmers). Schriftliche Rückerstattungsanträge müssen eingereicht und empfangen werden bei CLIvor Programmbeginn an das Büro von Monument, CO (USA) und muss die Gründe für die Stornierung des Programms angeben. In solchen Fällen sind Programmkautionen nicht erstattungsfähig.
      1. 100 % der Programmgebühren (abzüglich Programmkaution) werden zurückerstattet, wenn die Anfrage mehr als 180 Tage vor Programmbeginn eingeht;
      2. 80 % der Programmgebühren (abzüglich Programmkaution) werden zurückerstattet, wenn die Anfrage 120 bis 179 Tage vor Programmbeginn eingeht;
      3. 60 % der Programmgebühr (ohne Programmkaution) werden zurückerstattet, wenn die Anfrage 60 bis 119 Tage vor Programmbeginn eingeht;
      4. 40 % der Programmgebühr (ohne Programmkaution) werden zurückerstattet, wenn die Anfrage weniger als 59 Tage vor Programmbeginn eingeht;
      5. Für Anfragen, die nach Beginn des Programms eingehen, erfolgt keine Rückerstattung.
    4. Etwaige Bank- oder Überweisungsgebühren im Zusammenhang mit der Rückerstattung von Programmgebühren gehen nicht zulasten von CLI.
    5. Im Falle einer Beendigung der Teilnahme am Programm aufgrund eines Verstoßes gegen Abschnitt 2 dieser Vereinbarung hat der Teilnehmer keinen Anspruch auf Rückerstattung irgendeines Teils der Programmgebühr und nach Benachrichtigung durch CLI, ob mündlich oder schriftlich, muss der Teilnehmer das Programm unverzüglich verlassen und auf eigene Kosten nach Hause zurückkehren.
  5. Programmänderungen und Stornierung von Programmkomponenten
    1. CLI und/oder das gastgebende Institut behält sich das Recht vor, in Notfällen oder bei veränderten Bedingungen oder im Interesse der einzelnen Gruppen Stornierungen, Änderungen und/oder Ersetzungen vorzunehmen, wenn dies erforderlich ist. CLI.
    2. Während aller Aktivitäten, Touren oder Programme organisiert von CLI und/oder dem gastgebenden Institut muss der Teilnehmer den Willen der Mehrheit akzeptieren, wenn der Gruppe eine Wahlfrage vorgelegt wird.
    3. Sobald das Programm gestartet ist, können Programmdienste und -komponenten vom Teilnehmer nicht mehr storniert oder herabgestuft werden, sie können jedoch hochgestuft oder auf einen höheren Diensttyp umgestellt werden, wie von CLI vorausgesetzt, der Teilnehmer zahlt etwaige Gebührendifferenzen.
  6. Visa
    1. Auf Anfrage des Teilnehmers CLI bietet dem Teilnehmer umfassende Unterstützung bei der Beschaffung aller Visa und erforderlichen Dokumente für die Reise nach China. Die letztendliche Verantwortung für die Beschaffung dieser Visa und erforderlichen Dokumente liegt jedoch beim Teilnehmer.
    2. Falls der Teilnehmer die erforderlichen Visa und/oder erforderlichen Dokumente für die Teilnahme am Programm nicht erhalten kann, ist der Teilnehmer nicht berechtigt, CLI verantwortlich.
    3. Falls der Visumsantrag des Teilnehmers vor Programmbeginn abgelehnt wird oder der Teilnehmer andere erforderliche Dokumente nicht beschaffen kann, hat der Teilnehmer Anspruch auf eine 100-prozentige Erstattung der Programmgebühren (abzüglich der nicht erstattungsfähigen Programmkaution).
    4. Falls der Teilnehmer nach Beginn des Programms eine Visumsverlängerung benötigt und der Antrag des Teilnehmers auf Visumsverlängerung abgelehnt wird, sodass der Teilnehmer das Programm nicht fortsetzen kann, hat der Teilnehmer Anspruch auf eine Rückerstattung der Programmgebühren proportional zur verbleibenden Programmzeit nach dem Ablaufdatum des Visums des Teilnehmers.
  7. Medizin und Gesundheit
    1. Alle ausländischen Studenten, die in China studieren, müssen krankenversichert sein. Teilnehmer müssen bei der Registrierung einen Krankenversicherungsnachweis vorlegen.
    2. Es liegt in der Verantwortung des Teilnehmers, die Gesundheits- und Sicherheitsinformationen von beiden gründlich zu überprüfen die CDC und das US-Außenministerium (Wie angegeben durch CLI in Materialien vor der Abreise) vor der Abreise des Teilnehmers nach China und um alle Sicherheits- und Gesundheitsvorkehrungen zu treffen, die der Teilnehmer auf der Grundlage dieser Informationen vor oder während des Programms für notwendig erachtet.
    3. CLI ist nicht verantwortlich für medizinische oder gesundheitliche Probleme, Krankheiten, Verletzungen oder Verluste jeglicher Art, die der Teilnehmer während eines Zeitraums des Programms, während einer unabhängigen Reise und/oder während jeglicher Aktivitäten erleidet, unabhängig davon, ob diese gesponsert, unterstützt oder veranstaltet werden von CLI.
    4. Der Teilnehmer gewährt hiermit CLI und seine Vertreter haben die volle Befugnis, im Falle eines persönlichen Notfalls, internationaler oder politischer Unruhen oder anderer Ereignisse, die die Gesundheit und Sicherheit des Teilnehmers betreffen, alle Maßnahmen zu ergreifen, die sie für gerechtfertigt halten, und der Teilnehmer entbindet CLI und seine Vertreter von jeglicher Haftung für die in diesem Zusammenhang getroffenen Entscheidungen oder Maßnahmen frei.
    5. Wenn der Teilnehmer während des Programms krank oder arbeitsunfähig wird, CLI und seine Mitarbeiter können alle Maßnahmen ergreifen, die sie für die Sicherheit und das Wohlergehen des Teilnehmers für notwendig erachten, einschließlich der Sicherstellung einer medizinischen Behandlung (auf eigene Kosten des Teilnehmers) und des Transports des Teilnehmers nach Hause (auf eigene Kosten des Teilnehmers). Der Teilnehmer verpflichtet sich, CLI für alle Kosten, Gebühren, Verluste, Schäden usw. im Zusammenhang mit der Durchführung von CLI gemäß dieser Klausel für notwendig erachtet.
    6. Im Falle eines medizinischen Notfalls oder wenn es von CLI, Teilnehmer autorisiert CLI und seine Vertreter können den Teilnehmer nach eigenem Ermessen (auf Kosten des Teilnehmers und ohne weitere Zustimmung des Teilnehmers) zur medizinischen Versorgung und Behandlung in ein Krankenhaus einweisen oder, sofern kein Krankenhaus unmittelbar verfügbar ist, den Teilnehmer zur Behandlung durch einen Arzt in einer alternativen Einrichtung unterbringen.
  8. Darlehen
    1. Wenn es für notwendig oder wünschenswert erachtet wird CLI und/oder seine Vertreter dem Teilnehmer Geld vorstrecken oder leihen oder in dessen Namen besondere Ausgaben tätigen, während der Teilnehmer am Programm teilnimmt, ist der Teilnehmer verpflichtet, die Rückzahlung unverzüglich vor oder bei seiner Rückkehr nach Hause zu leisten.
  9. Soziale, kulturelle und Reiseaktivitäten
    1. CLI organisiert alle im Reiseplan aufgeführten Elemente (Aktivitäten, Veranstaltungen, Reisen, Unterkünfte, Restaurants usw.). CLI übernimmt alle mit diesen Gegenständen verbundenen Kosten (Eintrittskarten, Transport, englischsprachige Reiseführer usw.) für den Teilnehmer, wie im Reiseplan aufgeführt.
    2. CLI organisiert von Zeit zu Zeit zusätzliche soziale, kulturelle und/oder Reiseaktivitäten für den Teilnehmer. Die Teilnahme des Teilnehmers an diesen Aktivitäten ist optional. Für mindestens eine dieser Aktivitäten pro Programm, CLI übernimmt die Kosten für Eintrittskarten, Transport und/oder englischsprachige Reiseführer für den Teilnehmer. An allen anderen Aktivitäten kann der Teilnehmer auf eigene Kosten teilnehmen.
  10. Verwendung von Fotos, Videos und Aussagen von Studierenden
    1. CLI behält sich das Recht vor, sämtliche Fotos oder Videos des Teilnehmers oder die von ihm gemachten Aussagen für den Druck, mündlich, im Internet oder für sonstige kommerzielle Zwecke zu verwenden und haftet nicht für eine derartige Verwendung.
    2. Anfragen an decliEine solche Nutzung muss schriftlich an eine CLI Direktor.
  11. E-Mail-Liste
    1. Mit der Übermittlung der CLI Bewerbungs- und/oder Studenteninformationsformular, Teilnehmer ist automatisch angemeldet für CLIE-Mail-Liste, um Neuigkeiten, Updates und andere Informationen zu erhalten über CLI.
    2. Um sich von dieser Liste abzumelden, kann der Teilnehmer cliKlicken Sie auf „Abbestellen“ am Ende jeder CLI Newsletter oder per E-Mail an CLI Direktor mit einer schriftlichen Aufforderung zur Abmeldung.
  12. Verzicht
    1. Der Teilnehmer erklärt sich einverstanden, auf CLI (dieser Begriff umfasst Führungskräfte, Aktionäre, Direktoren, das Unternehmen selbst, Mitarbeiter und Vertreter des Unternehmens sowie die Guangxi Normal University [im Folgenden auch als GXNU bezeichnet] und jede Person oder Einrichtung, die von beschäftigt oder genutzt wird CLI) und erklärt sich damit einverstanden, diese Personen nicht für Ansprüche zu verklagen, die aus oder im Zusammenhang mit Sach- oder Personenschäden entstehen, die dem Teilnehmer aus irgendeinem Grund entstehen. Ohne die Allgemeingültigkeit des Vorstehenden einzuschränken, stellt der Teilnehmer diese Personen von jeglichen Sach- oder Personenschäden frei, die dem Teilnehmer durch Naturkatastrophen, Streiks oder staatliche Beschränkungen, Krieg, terroristische Aktivitäten, Krankheit oder Quarantäne oder die Handlungen oder Unterlassungen anderer Akteure entstehen, auf die diese Personen keinen direkten Einfluss haben, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Fluggesellschaften, Transportunternehmen und Eisenbahnen, Busunternehmen, Taxidienste, Restaurants, Studentenwohnheime, Apartments, Jugendherbergen und/oder Hotels.
    2. Der Teilnehmer ist dafür verantwortlich, alle erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen und jederzeit Vorsicht und gesunden Menschenverstand walten zu lassen, um Verletzungen und/oder Todesfälle zu vermeiden.
    3. Der Teilnehmer verzichtet hiermit auf alle Ansprüche gegen CLI und seine Vertreter, die zu irgendeinem Zeitpunkt während des Programms auftreten (unabhängig davon, ob der Teilnehmer unter der direkten Aufsicht von CLI und/oder seine Vertreter), und der Teilnehmer verpflichtet sich, CLI und seine Beauftragten gegen alle sich hieraus ergebenden Folgen.
    4. CLI haftet nicht für Verluste, Schäden, Verletzungen oder Nachteile, die dem Teilnehmer entstehen oder die am Eigentum des Teilnehmers entstehen, gleich aus welchem ​​Grund.
  13. Rechtliche Governance
    1. Diese Vereinbarung tritt in Kraft, wenn der Antrag des Teilnehmers angenommen wird durch CLI, und werden in Übereinstimmung mit den darauf anwendbaren Gesetzen des Staates Colorado ausgelegt und durchgesetzt, und die Rechte der Parteien unterliegen diesen Gesetzen.
  14. Änderungen
    1. Dieser Vertrag ist einheitlich und kann nur schriftlich geändert oder interpretiert werden. Mündliche Änderungen oder Interpretationen sind nicht gültig.
  15. CLI
    1. Alle hierin enthaltenen Verweise auf „CLI” gelten für seine Führungskräfte, Direktoren, Mitarbeiter, Campusleiter, Aufsichtspersonen, Gruppenleiter, Lehrer, GXNU-Beamte, Mitarbeiter, Vertreter und verbundenen Unternehmen. Teilnehmer und CLI sind unabhängige Einheiten und nichts in dieser Vereinbarung ist dazu bestimmt oder ausgelegt, eine Agenturbeziehung, ein Arbeitsverhältnis oder ein Joint Venture zwischen den Parteien zu begründen.